PREISE
Die Entwurfskizzen für die Umgestaltung oder Neuanlage von Gartengrundstücken belaufen sich in der Regel zwischen 300 € und 900 € je nach Grundstücksgröße, Arbeitsaufwand und Anfrage des Kunden. Vorab senden wir Ihnen einen Kostenvoranschlag zu. Es handelt sich hierbei um Festpreise, die keinerlei Mehrkosten nach sich ziehen. Der Kostenvoranschlag wird mit Ihrer Unterschrift verbindlich und gilt in dem Moment als Auftragsformular. Mit Ihrer Unterschrift stimmen Sie dem im Kostenvoranschlag aufgeführten Leistungspaket und den AGB's zu.
Um die Gartenplanung für Sie so kostengünstig wie möglich zu gestalten, entfallen in der Regel -außer der Gartenvorbesichtigung - weitere Termine vor Ort. Das Planungspaket wird Ihnen per Post zugesandt. Grundsätzlich sind weitere Termine auf der Baustelle sowie Bauüberwachung nicht vorgesehen.
Für alle weiteren Anfragen wie z.B. Änderungswünsche oder mehrere Entwurfsvarianten stehen wir Ihnen gegen Aufpreis gerne zu Verfügung. Der Stundenlohn beträgt 45 €.
Eine erste Gartenberatung von ca. einer Stunde, die eine Bestandsaufnahme Ihres Gartens sowie Besprechung Ihrer Ideen und Wünsche beinhaltet, wird mit pauschal 45 € berechnet.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von Gestaltungsvorschlägen bzw. Entwurfs skizzen (keine Architektenteilleistungen im Sinne der HOAI) für Freianlagen im Internet und Vorort.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an private, unbeschränkt geschäftsfähige, natürliche Personen, welche die Volljährigkeit erreicht haben. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von gartenmobil (nachfolgend `Auftragnehmer´ genannt) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) durchgeführt.
II. Geltungsbereich
1. Für alle mit dem Auftragnehmer abzuschließenden oder bereits abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Verträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Der Auftragnehmer erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber anerkannt.
III. Vertragsabschluss und Auftragsfristen
1. Der Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber kommt durch die verbindliche Unterschrift des Kostenvoranschlags durch den Auftraggeber zustande.
2. Der Auftragnehmer hat binnen drei Arbeitstagen nach Vertragsabschluss und Bereitstellung aller erforderlichen Planungsgrundlagen durch den Auftraggeber das Recht, Planungsaufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sollte innerhalb der Frist von drei Arbeitstagen der Planungsauftrag auf Grundlage des unterschriebenen Kostenvoranschlags nicht seitens des Auftragnehmers abgelehnt worden sein, gilt der Auftrag als angenommen.
3. Die zuvor vereinbarte Bearbeitungsfrist beginnt nach Ablauf von drei Arbeitstagen nach Vertragsabschluss sowie Bereitstellung aller Informationen und Planungsgrundlagen durch den Auftraggeber. Sollte der Auftraggeber sich dazu entschlossen haben, für den Planungsprozess relevante Informationen und Planungsgrundlagen anderweitig als durch Upload zur Verfügung zu stellen, beginnt die vereinbarte Bearbeitungsfrist drei Arbeitstage nach Zugang der Unterlagen beim Auftragnehmer.
4. Als Abschluss der Bearbeitung des Planungsauftrages zählt die Bereitstellung der fertig gestellten Planungsunterlagen als Übersendung der Unterlagen per Post bzw. der Zeitpunkt des Versands der fertig gestellten Planungsunterlagen an den Auftraggeber
5. Das Überschreiten der Bearbeitungsfristen in einem zumutbaren Zeitrahmen berechtigt den Auftraggeber nicht zu Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer.
6. Vom Auftraggeber mündlich oder schriftlich ohne Nutzung der hierfür vorgesehenen Internetplattform erteilte Aufträge, Auftragsänderungen bereits erteilter Aufträge und Absprachen werden nur wirksam, wenn sie von dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt sind.
IV. Stornierung
1. Die Stornierung von Aufträgen durch den Auftraggeber ist innerhalb der ersten drei Arbeitstage nach Abschluss des Planungsauftrages und Übermittlung der Planungsgrundlagen grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen.
V. Preise und Zahlungen
1. Für die Verträge gelten die vereinbarten Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses durch die verbindliche Unterschrift des Auftraggebers der Kostenvoranschläge sowie die jeweils gültigen Preise des Auftragnehmers gemäß Publikation über die Internetplattform http://www.gartenmobil.de. Alle Preise sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu verstehen.
2. Die Auftragsabgabe über die Internetplattform ist kostenlos. Evtl. entstehende Kosten des jeweiligen Internetdienstanbieters des Auftragnehmers zur Bereitstellung der Internetkonnektivität sind hiervon ausgenommen.
3. Der Auftragnehmer ist in keinem Fall berechtigt, nach Auftragsabgabe des Auftraggebers über die Internetplattform und nach Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer höhere als die auf der Website zum Zeitpunkt der Auftragsabgabe angegebenen Preise zu verlangen.
4. Der Kostenvoranschlag beinhaltet eine genaue Leistungsbeschreibung, aus der sich ein Festpreis ergibt. Der Stundenlohn des Auftragnehmers bildet die Basis der Preisgestaltung des Auftragnehmers wie auf der Internetpräsenz http://www.gartenmobil.de dargestellt.
5. Zahlungen sind nach Erhalt der Planungsunterlagen ohne jeden Abzug auf das vom Auftragnehmer angegebene Konto zu leisten. Erst nach Erhalt des verbindlich unterschriebenen Kostenvorschlags ist die Leistung vom Auftragnehmer zu erbringen.
6. Die Zahlungsweise erfolgt durch Überweisung auf das Konto des Auftragnehmers
7. Verbindungskosten, die dem Auftraggeber durch den Zugriff auf die Internetplattform des Auftragnehmers und / oder durch den Download der fertiggestellten Planung von der Internetseite des Auftragnehmers entstehen, werden nicht durch den Aufragnehmer übernommen.
VI. Gewährleistung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die fertiggestellte Planung unverzüglich nach dem Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel spätestens innerhalb einer Woche ab Zugang per Post schriftlich zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.
2. Bei objektiv mangelhafter Planung, welche durch den Auftraggeber innerhalb der vereinbarten Frist (s. Punkt VI./1.) reklamiert wurde, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Nachbesserung vorzunehmen. Erst wenn eine solche Nachbesserung mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, bzw. unzumutbar verzögert wurde oder durch den Auftragnehmer, trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber, verweigert wurde, steht dem Aufraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu.
3. Eine fehlerhafte Planung bzw. Überschreitung des Bearbeitungszeitraumes liegt im vorgenannten Sinne nicht vor:
• wenn die Bereitstellung der Planungsgrundlagen bzw. der fertiggestellten Planungs unterlagen:
- durch Störungen der Kommunikationsnetze anderer Unternehmen
- durch Verlust oder Störungen auf dem Postweg
- wegen höherer Gewalt, Streik oder sonstigen Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind
verzögert wird.
VII. Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungs-, Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm bereitgestellten Unterlagen und Texten erworben hat und / oder frei darüber verfügen kann.
2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei dem Auftragnehmer entstehen können.
3. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der Planungsgrundlagen in den dazu vorgesehenen Dateiformaten verantwortlich.
4. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung der Planungsgrundlagen.
5. Können Planungsaufträge aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder nur fehlerhaft durchgeführt werden, wird die vereinbarte Planung dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt. Trifft den Auftragnehmer keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen den Auftragnehmer.
VIII. Rücktrittsrecht des Auftragnehmers
1. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss den Planungsauftrag aus Gründen abzulehnen, die für den Auftragnehmer eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen:
- wenn die Planungsleistung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt
- wenn aus persönlichen, gesundheitlichen oder privaten Gründen, die der Auftragnehmers nicht genauer erläutern muss, der Planungsauftrag nicht mehr zu zumuten ist
- wenn der Leistungsumfang nicht mehr dem auf der Internetpräsenz http://gartenmobil.de dargestellten Serviceleistung entspricht
2. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden.
IX. Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit der Website http://www.gartenmobil.de.
2. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der auf der Internetplattform eingestellten Informationen.
3. Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Er distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten des Auftragnehmers auf diese externe Seiten ein Link gesetzt wurden. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen, sowie für Fremdeinträge in vom Auftragnehmer eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.
4. Der Auftragnehmer haftet nicht für ein subjektives Nicht-Gefallen der erbrachten Planungsleistung. Mängel an der erbrachten Planungsleistung müssen objektiv begründbar auf Grundlage des verbindlich unterschriebenen Kostenvoranschlags mit Leistungsbeschreibung sowie durch den Auftraggeber übermittelten Informationen, Planungsgrundlagen sowie angegebenen Wünschen sein.
5. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Auftragnehmers.
6. Der Auftragnehmer haftet nicht:
• für Sach-, Vermögens- und / oder Personenschäden, die während des Ausbaus des in der Planung dargestellten Bauvorhabens entstehen
• für Sach-, Vermögens- und / oder Personenschäden, die auf Grund einer nicht fachmännischen Ausführung entstehen
• für Sach-, Vermögens- und / oder Personenschäden, die auf Grund fehlender oder mangelhafter Plangrundlagen entstehen
• für Sach-, Vermögens- und / oder Personenschäden, die auf Grund fehlender oder mangelhafter Ausführungsplanung entstehen
9. Die angebotene Planungsleistung versteht sich als reiner Gestaltungsvorschlag in Form einer Entwurfsskizze, welche dem Auftraggeber dazu dient, eine auf seinen Freiraum und seine Ansprüche zugeschnittene Gestaltungsidee zu finden. Die durch gartenmobil über die Website http://www.gartenmobil.de angebotene Leistung ersetzt in keinem Fall eine fachmännische Ausführungsplanung und Baubetreuung durch einen Fachbetrieb. Alle in den durch gartenmobil ausgearbeitete Planungen dargestellten Gestaltungsideen und –elemente sind hinsichtlich der vor Ort gegebenen Umstände und angestrebten Nutzung zu überprüfen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schadensersatzansprüche auf Grund einer Umsetzung der Baumaßnahme allein anhand der Entwurfsskizze ohne weitere Ausführungsplanung und / oder Prüfung des Vorschlags hinsichtlich der Machbarkeit vor Ort durch einen Fachbetrieb.
10. Haftung für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel erteilte Planungsaufträge nicht oder nicht rechtzeitig bei gartenmobil eingehen oder nicht berücksichtigt werden, ist ausgeschlossen.
X. Geistiges Eigentum der Planungsleistung
1. Die durch den Auftragnehmer geleistete Planung bleibt sein geistiges Eigentum. Der Auftraggeber ist verpflichtet bei Veröffentlichung den Auftragnehmer als Verfasser zu nennen.
2. Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer ohne vorherige Nachfrage das Planungsergebnis für Werbezwecke zu veröffentlichen. Der Auftraggeber hat das Recht einer solchen Veröffentlichung zu widersprechen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.
XI. Copyright
Das Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder auf der Homepage und in Planungen sowie die Sammlung von Beiträgen sowie einzelne Beiträge auf der Homepage sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung von gartenmobil nicht gestattet. gartenmobil behält sich alle Rechte vor.
XII. Systemintegrität
Es ist untersagt, Mechanismen, Software oder sonstige Routinen in Verbindung mit der Nutzung der Website http://www.gartenmobil.de zu verwenden, welche die Funktionsfähigkeit der Internetplattform beeinträchtigen und / oder zerstören.
XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen, für dieses zuständige Gericht gelten zu machen.
2. Für die Vertragsabschlüsse gilt ausschließlich deutsches Recht.
XIV. Datenschutz
1. Der Umgang mit personenbezogenen Daten richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Informations- und Kommunikationsdienstgesetz (IuKDG).
2. Personenbezogene Daten werden bei der Auftragserteilung erhoben und gespeichert. Diese Daten werden ausschließlich für Auftragsabwicklungen durch den Auftragnehmer genutzt.
3. Dem Auftragnehmer ist ausdrücklich untersagt, die erworbenen Daten an Dritte weiter zu geben oder diese zu veräußern.
4. Bei Widerruf der Datenfreigabe erfolgt die Löschung der gespeicherten Daten, sobald diese zur Abwicklung etwa noch bestehender Rechtsverhältnisse nicht mehr benötigt werden.
5. Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist:
gartenmobil
Rebstockweg 9
79112 Freiburg
XV. Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gartenmobil kann die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern. Die geänderten Bedingungen werden vor Inkrafttreten bekannt gegeben. Der Auftraggeber kann den geänderten Bedingungen innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe widersprechen. Dieser Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Tut er dies nicht oder nicht fristgerecht, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.
XVI. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Teile oder Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hierdurch nicht berührt. Diese bleiben voll wirksam. An die Stelle der unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt die gesetzliche Reglung.
gartenmobil
Rebstockweg 9
79112 Freiburg
Email: info@gartenmobil.de
Gerichtsstand: Freiburg
Steuer-Nr: 14/113/05059
Freiburg, den 1.1.2012